20 Sep

Strafen bei Fahrerflucht und unterlassener Hilfeleistung

Erste Hilfe zu leisten ist rechtlich vorgeschrieben. Wer weiterfährt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.

Pannendreieck vor einem Unfallort

Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur eine Tugend, als Lenker eines Fahrzeuges ist man dazu sogar verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung oder Fahrerflucht können ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen und sind meist mit hohen Strafen verbunden.

Die lebensrettenden Maßnahmen bei Verkehrsunfällen

Egal, ob man in einem Verkehrsunfall verwickelt war oder als Ersthelfer dazukommt: In jedem Fall muss sofort gehandelt werden. Zu beachten ist jedoch, dass man sich nicht selbst gefährdet. Zunächst wird die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Einsatzkräfte werden alarmiert. Sofern es die Situation zulässt, kann mit Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie der Blutstillung, der Durchführung der Herzdruckmassage oder der stabilen Seitenlage und der Beruhigung des Verletzten, begonnen werden. Erfahren Sie mehr über Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen.

Unterlassene Hilfeleistung – diese Konsequenzen drohen  

Ist die Hilfeleistung aufgrund der konkreten Umstände unzumutbar, ist man von der verpflichtenden Hilfeleistung befreit. Für Unfallverursacher gelten hier strengere Maßstäbe als für Unfallzeugen. Sie sind nur dann entschuldigt, wenn Todesgefahr oder Gefahr beträchtlicher Körperverletzung vorliegt. Dies kann zum Beispiel bei einem Gefahrgutunfall gegeben sein. Sind jedoch dringende Maßnahmen erforderlich und ohne Gefahr für einen selbst umsetzbar, muss jedenfalls Erste Hilfe geleistet werden. Dazu gehören das Bergen des Unfallopfers, Wundversorgung oder eine Herz-Kreislauf-Reanimation. Dagegen sind Zeugen des Unfalls bei Gefahr für Leib und Seele von der verpflichtenden Hilfeleistung befreit.

Wie lange ist der Führerschein weg bei Fahrerflucht – mit diesen Strafen ist zu rechnen

Verursacht man einen Unfall mit Personenschaden und hält daraufhin nicht an, begeht man „Fahrerflucht“. Dieser Tatbestand ist ein Entzugsdelikt und wird mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro sowie mit Führerscheinentzug von mindestens 3 Monaten geahndet. Das Imstichlassen eines Verletzten, dessen Verletzung man selbst verursacht hat, ist bei Fahrerflucht über die Dauer des Führerscheinentzugs hinaus außerdem mit gerichtlicher Strafe bedroht: Je nach Schwere der Verletzung können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verhängt werden.

Auch Unfallzeugen und Personen, die die Folgen eines Verkehrsunfalls wahrnehmen, sind rechtlich dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Bei Unterlassung dieser Hilfeleistung droht eine Geldstrafe bis 726 Euro. Bei Gefahr einer schwereren Verletzung oder des Todes kann die unterlassene Hilfeleistung auch ein Fall für das Strafgericht werden. In diesem Fall droht eine Geldstrafe oder – je nach Schwere der Verletzung – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Die Konsequenzen bei alkoholisierter Fahrerflucht

Wird bei Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung festgestellt, dass der Lenker unter dem Einfluss von oder Drogen stand, wird zusätzlich zu oben genannten Strafen und abhängig vom Ausmaß der Alkoholisierung von der Behörde ein Verkehrscoaching, eine Nachschulung und gegebenenfalls eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet. Diese muss der Lenker absolvieren, um den Führerschein zurückzuerhalten.

Erste Hilfe kann Leben retten. Wichtig ist es, so schnell wie möglich zu handeln und dabei auf die eigene Sicherheit zu achten. Alarmieren Sie die Rettungskräfte, sichern Sie den Unfallort und helfen Sie, wo Sie können.

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