09 Apr

Geblitzt werden in der Probezeit: Diese Strafen drohen

Welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit drohen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Achtung Blitzer! Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen in der Probezeit 

Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit zählen zu den häufigsten Unfallursachen auf Österreichs Straßen. Aufgrund des großen Risikos, sich selbst und andere zu verletzen, werden Delikte in Bezug auf die Geschwindigkeit daher auch besonders schwer geahndet, Dies gilt selbstverständlich auch für Lenker in der Probezeit. Es drohen saftige Geldstrafen, die Verlängerung der Probezeit, schlimmstenfalls sogar die Beschlagnahme und der Verfall des Fahrzeuges bzw. ein Lenkverbot, wenn man mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird.

Geblitzt werden in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen? 

Prinzipiell wird bei der Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen darin unterschieden, wo das Vergehen stattfand, mit welcher Geschwindigkeit der Lenker unterwegs war und ob es sich dabei um einen Wiederholungsfall handelt. Wir haben die drei häufigsten Fallbeispiele aufgelistet. Einen vollständigen Überblick über die Strafen finden Sie weiter unten:

Fall 1: Auf der Freilandstraße/Autobahn mit mehr als 30 km/h zu schnell das erste Mal geblitzt.

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h auf der Freilandstraße oder Autobahn geblitzt wird, dem drohen 150 bis 5.000 Euro Bußgeld. Ab 40 km/h zu viel muss zusätzlich eine Nachschulung inkl. Fahrprobe absolviert werden und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr.

Fall 2: Im Ortsgebiet mit mehr als 20 km/h zu schnell das erste Mal geblitzt.

Wird der Lenker im Ortsgebiet mit 20 bis 30 km/h zu viel erwischt, droht ihm ein Bußgeld bis zu 726 Euro. Dazu muss der Lenker eine behördlich angeordnete Nachschulung absolvieren, welche mit einer Fahrprobe abgeschlossen wird. Außerdem wird die Führerschein-Probezeit auch hier um ein weiteres Jahr verlängert.

Fall 3: Auf der Freilandstraße/Autobahn mit mehr als 40 km/h zu schnell das zweite Mal in vier Jahren geblitzt (Wiederholungsfall)

Bei einer erneuten Übertretung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Neben einer angeordneten Nachschulung mit einer Fahrprobe und der Verlängerung der Probezeit um noch ein weiteres Jahr muss der Lenker zudem noch an einem Wiederholergespräch teilnehmen.

Das KFV sorgt für den Überblick! Eine grafische Aufbereitung der Strafen für Schnellfahrer mit Probeführerschein finden Sie im Beitrag „Infografik: Strafen bei erhöhter Geschwindigkeit“ oder gleich hier. Denn es gibt natürlich noch viele weitere Fälle, die unterschiedliche Konsequenzen für den Fahrzeuglenkenden haben.

Wird die Probezeit verlängert, wenn man geblitzt wird?  

Ob die Probezeit verlängert wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Zur Verlängerung der Probezeit kommt es dann, wenn die Geschwindigkeit im Ortsgebiet um 20 km/h oder höher und auf Freilandstraßen bzw. Autobahnen um 40 km/h oder mehr überschritten wird.

Ab wann kommt es zu einer Fahrzeugbeschlagnahme während der Probezeit?

Fährt man auf der Freilandstraße oder der Autobahn um mehr als 90 km/h zu schnell, kommt es zusätzlich zur Strafe, zur Nachschulung und zur Verlängerung der Probezeit gleichzeitig auch zur Beschlagnahme und zum Verfall des Fahrzeugs bzw. zu einem Lenkverbot. Im Ortsgebiet gilt dies bereits ab 80 km/h.

Vor allem in der Probezeit sollte auf die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen geachtet werden. Egal ob es sich beim Vergehen um bewusstes Tun oder um eine Unachtsamkeit handelt, eine Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit kann aufgrund der hohen Strafen eine teure Angelegenheit werden.

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