Warum das Lenken eines Fahrzeuges unter Suchtgiftbeeinträchtigung gesetzlich verboten ist.

Stand: April 2026
Wer ein Fahrzeug lenkt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, dieses sicher zu beherrschen und die Verkehrsregeln einzuhalten. Drogen am Steuer führen häufig dazu, dass diese Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Personen, die durch Suchtgift beeinträchtigt sind, dürfen daher kein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen.
Wird dagegen verstoßen und in einem Drogentest die Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt, drohen rechtliche Konsequenzen. Dazu zählen unter anderem:
Bei Drogen am Steuer gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte wie beim Alkohol. Entscheidend ist ausschließlich die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung. Diese bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen und Strafen.
Besteht der Verdacht auf Drogen am Steuer, wird ein mehrstufiges Verfahren eingeleitet:
Wer unter dem Einfluss von Suchtgift ein Fahrzeug lenkt, muss mit hohen Kosten rechnen:
Welche Maßnahme angeordnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Möglich sind Verkehrscoaching, Nachschulung sowie amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen.
Sie haben ein Delikt im Zusammenhang mit Drogen am Steuer begangen und benötigen Informationen zu Nachschulung oder verkehrspsychologischen Untersuchung? Unser Service Center hilft Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at.
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