03 Juni

Drogen am Steuer – Strafen und Konsequenzen in Österreich

Warum das Lenken eines Fahrzeuges unter Suchtgiftbeeinträchtigung gesetzlich verboten ist.

Junge Frau verzweifelt hinterm Steuer

Stand: April 2026

Drogen am Steuer: Eignungsbeeinträchtigung im Straßenverkehr

Wer ein Fahrzeug lenkt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, dieses sicher zu beherrschen und die Verkehrsregeln einzuhalten. Drogen am Steuer führen häufig dazu, dass diese Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Personen, die durch Suchtgift beeinträchtigt sind, dürfen daher kein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen.

Wird dagegen verstoßen und in einem Drogentest die Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt, drohen rechtliche Konsequenzen. Dazu zählen unter anderem:

Drogen am Steuer: Keine festen Grenzwerte

Bei Drogen am Steuer gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte wie beim Alkohol. Entscheidend ist ausschließlich die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung. Diese bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen und Strafen.

Ablauf der Suchtgift-Beeinträchtigungsprüfung

Besteht der Verdacht auf Drogen am Steuer, wird ein mehrstufiges Verfahren eingeleitet:

  1. Verdachtsprüfung:
    Die Beeinträchtigung wird von der Polizei z. B. mithilfe eines Drogencheckformulars geprüft. Liegen für den Exekutivbeamten Anhaltspunkte vor, die eine konkrete Vermutung auf Suchtgift begründen, lässt dieser den Lenker zum Arzt bringen.
  2. Speichelprobe:
    Liegt zwar keine konkrete Vermutung auf Suchtgift, jedoch auf allgemeine Beeinträchtigung vor, kann die Polizei ein Speichelvortestgerät einsetzen. Ergibt dieses eine Beeinträchtigung durch Drogen oder wird die Speichelprobe verweigert, wird auch in diesen Fällen die Vorführung zum Arzt angeordnet.
  3. Klinische Untersuchung:
    Die Polizei begleitet den Fahrzeuglenker vom Ort der Anhaltung zum Untersuchungsort. Bei der klinischen Untersuchung stellt der zuständige Arzt die Beeinträchtigung fest.
  4. Bluttest:
    Stellt der Arzt eine Beeinträchtigung des Lenkers durch Suchtgift fest, führt er anschließend eine Blutabnahme durch. Hierbei ist zu beachten, dass eine Durchführung der Blutabnahme gegen den Willen der Person nicht möglich ist – bei Verweigerung droht jedoch eine höhere Strafe. Die Kosten für die Blutuntersuchung sind von der untersuchten Person nur dann zu tragen, wenn eine Suchtgiftbeeinträchtigung festgestellt

Konsequenzen bei Drogen am Steuer

Wer unter dem Einfluss von Suchtgift ein Fahrzeug lenkt, muss mit hohen Kosten rechnen:

  • Geldstrafe: 800 bis 3700 Euro
  • Kosten für die Blutuntersuchung
  • Kosten für verpflichtende Maßnahmen: 132 bis 645 Euro

Welche Maßnahme angeordnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Möglich sind Verkehrscoaching, Nachschulung sowie amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen.

Sie haben ein Delikt im Zusammenhang mit Drogen am Steuer begangen und benötigen Informationen zu Nachschulung oder verkehrspsychologischen Untersuchung? Unser Service Center hilft Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at.

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