08 Feb.

Nach der Nachschulung nochmals geblitzt – was nun?

Schnellfahren ist kein Kavaliersdelikt! Details zu den Rechtsfolgen für Temposünder erfahren Sie hier.

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Stand: April 2026

Schnellfahren: Strafen, Nachschulung und Konsequenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Schnelle Autos und Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Anziehung aus. Beschleunigung kann Glücksgefühle auslösen. Adrenalin und Endorphine spielen dabei eine Rolle. Diese Wirkung führt oft dazu, dass viele Lenker Geschwindigkeitsbeschränkungen überschreiten. Vor allem junge Lenker lassen sich davon beeinflussen.

Schnellfahren ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Wer sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, muss mit klar geregelten Konsequenzen rechnen. Für Probeführerscheinbesitzer gelten strengere Vorschriften als für erfahrene Lenker.

Eine übersichtliche Infografik zu Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie hier: https://www.fuehrerscheinweg.at/infografik-geschwindigkeiten-rechtsfolgen/

Geschwindigkeitsüberschreitung: Strafen beim ersten Verstoß

Geblitzt in der Probezeit

Probeführerscheinbesitzer, die im Ortsgebiet bis zu 20 km/h und auf der Freilandstraße oder der Autobahn bis zu 30 km/h zu schnell fahren, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen folgende Maßnahmen:

Ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerorts droht der Entzug der Lenkberechtigung für mindestens einen Monat bis zu sechs Monaten oder länger.

Geblitzt außerhalb der Probezeit

Wer im Ortsgebiet bis zu 40 km/h und auf der Freilandstraße oder der Autobahn bis zu 50 km/h zu schnell fährt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerorts kommt es zusätzlich zum Entzug der Lenkberechtigung. Eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker muss zunächst nicht absolviert werden.

Ausnahme: Bei extremen Überschreitungen (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerorts) ordnet die Behörde sofort eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker an.

Neue Regelung seit 1.3.2024

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen setzt die Behörde zusätzliche Maßnahmen:

  • Beschlagnahme des Fahrzeugs
  • Verfall des Fahrzeugs (endgültige Abnahme des Fahrzeugs)
  • Lenkverbot

Das gilt in folgenden Fällen:

  • ab mehr als 80 km/h im Ortsgebiet
  • ab mehr als 90 km/h auf der Freilandstraße oder der Autobahn
  • im Wiederholungsfall bereits ab 60 km/h bzw. 70 km/h

Weitere Details:
https://www.fuehrerscheinweg.at/geschwindigkeitsueberschreitung-fuehrerschein-nachschulung-strafen/

Geschwindigkeitsüberschreitung: Strafen bei einem erneuten Verstoß

Nach der Nachschulung erneut geblitzt: Probezeit

Für Probeführerscheinbesitzer, die innerhalb von vier Jahren nach der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung erneut geblitzt werden, gelten verschärfte Regeln.

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen dieselben Konsequenzen wie beim Erstdelikt:

  • Geldstrafe
  • Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker
  • Verlängerung der Probezeit um ein weiteres Jahr
  • gegebenenfalls Entzug der Lenkberechtigung

Wird der Führerschein bereits zum zweiten Mal entzogen, verlängert sich die Entzugsdauer. Sie beträgt je nach Überschreitung mindestens drei oder sogar sechs Monate.

Zusätzlich ist im Rahmen der Nachschulung ein Wiederholergespräch verpflichtend. Dieses führt ein Verkehrspsychologe als Einzelgespräch durch und es dauert etwa 50 Minuten.

Kommt es während der dritten Verlängerung der Probezeit zu einem weiteren Verstoß, prüft die Behörde die gesundheitliche Eignung des Lenkers durch ein amtsärztliches Gutachten. Zusätzlich ordnet sie eine verkehrspsychologische Untersuchung an. In einzelnen Fällen entzieht sie die Lenkberechtigung wegen mangelnder Eignung.

Die gleichen Maßnahmen gelten auch bei wiederholten Überschreitungen von:

  • mehr als 80 km/h im Ortsgebiet
  • mehr als 90 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen

Achtung: Bei einem wiederholten Delikt innerhalb von vier Jahren drohen bereits ab:

  • 60 km/h im Ortsgebiet
  • 70 km/h außerorts

Beschlagnahme oder Verfall des Fahrzeugs sowie ein Lenkverbot.

Nach der Nachschulung erneut geblitzt: Außerhalb der Probezeit

Auch Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit müssen bei einem erneuten Verstoß innerhalb von vier Jahren mit strengeren Konsequenzen rechnen.

Je nach Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung gelten dieselben Folgen wie beim Erstdelikt:

  • Geldstrafe
  • möglicher Entzug der Lenkberechtigung

Wird der Führerschein erneut entzogen, verlängert sich auch hier die Entzugsdauer.

Zusätzlich ordnet die Behörde bei wiederholten Überschreitungen von:

  • mehr als 40 km/h im Ortsgebiet
  • mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen

eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker an.

Bei besonders hohen Überschreitungen von:

  • mehr als 80 km/h im Ortsgebiet
  • mehr als 90 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen

müssen Lenker zusätzlich eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung absolvieren.

Für Lenker, die bereits beim ersten Verstoß eine Nachschulung absolvieren mussten, gilt:
Sie müssen die Nachschulung erneut besuchen, wenn sie wieder mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerorts zu schnell fahren.

Zusätzlich ist ein Wiederholergespräch verpflichtend.

Achtung: Auch außerhalb der Probezeit drohen bei einem wiederholten Delikt innerhalb von vier Jahren bereits ab:

  • 60 km/h im Ortsgebiet
  • 70 km/h außerorts

Beschlagnahme oder Verfall des Fahrzeugs sowie ein Lenkverbot.

Schnellfahren ist teuer: Kosten bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Die finanziellen Folgen sind erheblich. Folgende Kosten können entstehen:

  • Geldstrafe: bis zu 7.500 Euro
  • Nachschulung: 645 Euro
  • Wiederholergespräch: 129 Euro

Schnellfahren verursacht somit hohe Kosten und zusätzlichen Aufwand.

Nähere Informationen zu den Preisen finden Sie hier.

Fazit: Schnellfahren lohnt sich nicht

Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhen das Unfallrisiko deutlich und führen schnell zu hohen Strafen. Jeder Meter Anhalteweg kann entscheidend sein.

Wer Tempolimits einhält:

  • schützt sich und andere
  • vermeidet hohe Kosten
  • reduziert rechtliche Konsequenzen

Sollten Sie dennoch einmal zu schnell unterwegs gewesen sein und die Behörde eine Nachschulung angeordnet haben, können Sie sich über unser Buchungsportal online zu einem passenden Kurs in Ihrer Nähe anmelden!

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