Schnellfahren ist kein Kavaliersdelikt! Details zu den Rechtsfolgen für Temposünder erfahren Sie hier.

Stand: April 2026
Schnelle Autos und Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Anziehung aus. Beschleunigung kann Glücksgefühle auslösen. Adrenalin und Endorphine spielen dabei eine Rolle. Diese Wirkung führt oft dazu, dass viele Lenker Geschwindigkeitsbeschränkungen überschreiten. Vor allem junge Lenker lassen sich davon beeinflussen.
Schnellfahren ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Wer sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, muss mit klar geregelten Konsequenzen rechnen. Für Probeführerscheinbesitzer gelten strengere Vorschriften als für erfahrene Lenker.
Eine übersichtliche Infografik zu Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie hier: https://www.fuehrerscheinweg.at/infografik-geschwindigkeiten-rechtsfolgen/
Probeführerscheinbesitzer, die im Ortsgebiet bis zu 20 km/h und auf der Freilandstraße oder der Autobahn bis zu 30 km/h zu schnell fahren, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen folgende Maßnahmen:
Ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerorts droht der Entzug der Lenkberechtigung für mindestens einen Monat bis zu sechs Monaten oder länger.
Wer im Ortsgebiet bis zu 40 km/h und auf der Freilandstraße oder der Autobahn bis zu 50 km/h zu schnell fährt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerorts kommt es zusätzlich zum Entzug der Lenkberechtigung. Eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker muss zunächst nicht absolviert werden.
Ausnahme: Bei extremen Überschreitungen (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerorts) ordnet die Behörde sofort eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker an.
Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen setzt die Behörde zusätzliche Maßnahmen:
Das gilt in folgenden Fällen:
Weitere Details:
https://www.fuehrerscheinweg.at/geschwindigkeitsueberschreitung-fuehrerschein-nachschulung-strafen/
Für Probeführerscheinbesitzer, die innerhalb von vier Jahren nach der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung erneut geblitzt werden, gelten verschärfte Regeln.
Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen dieselben Konsequenzen wie beim Erstdelikt:
Wird der Führerschein bereits zum zweiten Mal entzogen, verlängert sich die Entzugsdauer. Sie beträgt je nach Überschreitung mindestens drei oder sogar sechs Monate.
Zusätzlich ist im Rahmen der Nachschulung ein Wiederholergespräch verpflichtend. Dieses führt ein Verkehrspsychologe als Einzelgespräch durch und es dauert etwa 50 Minuten.
Kommt es während der dritten Verlängerung der Probezeit zu einem weiteren Verstoß, prüft die Behörde die gesundheitliche Eignung des Lenkers durch ein amtsärztliches Gutachten. Zusätzlich ordnet sie eine verkehrspsychologische Untersuchung an. In einzelnen Fällen entzieht sie die Lenkberechtigung wegen mangelnder Eignung.
Die gleichen Maßnahmen gelten auch bei wiederholten Überschreitungen von:
Achtung: Bei einem wiederholten Delikt innerhalb von vier Jahren drohen bereits ab:
Beschlagnahme oder Verfall des Fahrzeugs sowie ein Lenkverbot.
Auch Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit müssen bei einem erneuten Verstoß innerhalb von vier Jahren mit strengeren Konsequenzen rechnen.
Je nach Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung gelten dieselben Folgen wie beim Erstdelikt:
Wird der Führerschein erneut entzogen, verlängert sich auch hier die Entzugsdauer.
Zusätzlich ordnet die Behörde bei wiederholten Überschreitungen von:
eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker an.
Bei besonders hohen Überschreitungen von:
müssen Lenker zusätzlich eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung absolvieren.
Für Lenker, die bereits beim ersten Verstoß eine Nachschulung absolvieren mussten, gilt:
Sie müssen die Nachschulung erneut besuchen, wenn sie wieder mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerorts zu schnell fahren.
Zusätzlich ist ein Wiederholergespräch verpflichtend.
Achtung: Auch außerhalb der Probezeit drohen bei einem wiederholten Delikt innerhalb von vier Jahren bereits ab:
Beschlagnahme oder Verfall des Fahrzeugs sowie ein Lenkverbot.
Die finanziellen Folgen sind erheblich. Folgende Kosten können entstehen:
Schnellfahren verursacht somit hohe Kosten und zusätzlichen Aufwand.
Nähere Informationen zu den Preisen finden Sie hier.
Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhen das Unfallrisiko deutlich und führen schnell zu hohen Strafen. Jeder Meter Anhalteweg kann entscheidend sein.
Wer Tempolimits einhält:
Sollten Sie dennoch einmal zu schnell unterwegs gewesen sein und die Behörde eine Nachschulung angeordnet haben, können Sie sich über unser Buchungsportal online zu einem passenden Kurs in Ihrer Nähe anmelden!