Was, wenn mit Probeführerschein eine Nachschulung nötig ist? Ein Überblick über die Konsequenzen bei Verstößen gegen die StVO.
Jeder Führerschein, der in Österreich neu ausgestellt wird (ausgenommen die Klassen AM und F), gilt in den ersten drei Jahren als Probeführerschein. Davon ausgenommen sind Erweiterungen der Lenkberechtigung bzw. Personen, deren Lenkberechtigung z. B. durch Entziehung erloschen war. Bei L17 und der Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Besitzer eines Probeführerscheins sind berechtigt, unter denselben Bedingungen wie alle anderen Führerscheinbesitzer Kraftfahrzeuge im Ausland zu lenken.
Jugendliche Fahrzeuglenker, die in der Probeführerscheinzeit alkoholisiert ein Fahrzeug in Betrieb nehmen oder anderer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie z. B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahrerflucht etc. begehen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Behörde eine Nachschulung verordnet und sich ihre Probezeit verlängert. Darüber hinaus sind je nach Schwere des Delikts Geldstrafen zu bezahlen und der Führerscheinen kann entzogen werden.
Mobil und unabhängig zu sein ist für viele Jugendliche der größte Wunsch. Mit dem Erhalt des Führerscheins wird dieser meist auch erfüllt. Durch die gewonnene Freiheit steigt aber auch die Eigenverantwortung. Denn die Kenntnis und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie volle Konzentration und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr wird nicht nur bei älteren Verkehrsteilnehmern, sondern auch bei jugendlichen Fahrzeuglenkern vorausgesetzt und reglementiert.
Jüngere Fahrzeuglenker sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weil Anfängerrisiko und jugendliche Risikobereitschaft problematisch zusammentreffen. Zum einen fahren Fahranfänger häufig schneller, als es gefahrlos möglich ist, und sind subjektiv davon überzeugt, ihre Geschwindigkeit sei angemessen. Zum anderen werden oft ablenkende Tätigkeiten – wie das Tippen von Nachrichten am Smartphone – beim Lenken des Fahrzeugs ausgeführt. Darüber hinaus wird auch das Risiko von Alkohol am Steuer falsch eingeschätzt, was mitunter zu gefährlichen Situationen oder schweren Unfällen führen kann.
Trotz vieler Aufklärungskampagnen und aller Warnungen setzen sich Jugendliche manchmal angetrunken ans Steuer. Dass mit Alkohol im Blut jedoch eine verzögerte Verarbeitung von Reizen erfolgt, die Konzentrationsleistung reduziert wird und die Reaktionsgenauigkeit und -geschwindigkeit abnimmt, ist aber vielen nicht bewusst.
Gerade Probeführerscheinbesitzer müssen, wenn sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Schon bei mehr als 0,1 Promille ist eine Nachschulung fällig und die Probezeit wird verlängert. Ab 0,5 Promille muss zudem auch eine Geldstrafe bezahlt werden und es erfolgt eine Vormerkung. Ab 0,8 Promille wird zusätzlich der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen.
Die folgende Übersicht fasst die Rechtsfolgen bei Alkoholmissbrauch am Steuer von Probeführerschein-Besitzern der Klasse B im Detail zusammen:
ab 0,1 Promille |
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ab 0,5 Promille |
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ab 0,8 Promille |
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ab 1,2 Promille |
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ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung |
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Selbstverständlich drohen auch fortgeschrittenen Fahrzeuglenkern bei Alkoholmissbrauch am Steuer hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und begleitende Maßnahmen. Nähere Details dazu finden Sie hier.
Nicht nur das Lenken von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss kann der Grund für eine von der Behörde verordnete Nachschulung bei Probeführerschein-Besitzern sein. Weitere schwere Verstöße, wie
führen ebenso dazu. Daher sind Probeführerschein-Besitzer gut beraten, sich die Straßenverkehrsordnung besonders gut einzuprägen, um Geldstrafen, Führerscheinentzugszeiten und begleitende Maßnahmen sowie verkehrspsychologische und/oder amtsärztliche Untersuchungen zu vermeiden.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Rufnummer 05 77 0 77-7.
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