20 Aug

Kids on Tour: Die richtige Kindersicherung im Auto

Jeder Fahrzeuglenker ist verantwortlich für die Sicherheit der Kleinen im Auto. Die Vernachlässigung der Kindersicherheit kann fatale Folgen mit sich ziehen.

Ein ungesichertes Kind sitzt im Auto

Nur jedes dritte Kind ist vorschriftsmäßig im Auto gesichert. Dabei sollte auf jeder zurückgelegten Strecke mit den Kleinsten höchste Vorsicht geboten sein. So lassen sich schwere Tragödien bei Unfällen und auch Strafen vermeiden. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Kindersicherung im Auto.

Ordnungsgemäße Kindersicherung im Auto: Was gilt es zu beachten?

Der Lenker eines Fahrzeuges ist verantwortlich für die Sicherung der beförderten Kinder unter 14 Jahren. Für Kinder unter 135 cm Körpergröße muss im Auto ein geeignetes Kinderrückhaltesystem installiert sein, das der Größe bzw. dem Gewicht des Kindes entspricht. Der Kindersitz muss den Normen ECE R 44.04 oder ECE 129 entsprechen. Kinder, die unter 14 Jahre alt sind, jedoch die 135 cm überschritten haben, müssen nur mehr mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt werden. Es empfiehlt sich, bis zu einer Körpergröße von 150 cm dennoch eine Kinder-Rückhalteeinrichtung zu installieren.

Weiteres ist es erlaubt, ein Kind mit Rückhaltesystem auf dem Beifahrersitz mitzunehmen. Hier gilt es zu beachten: Bei aktivem Front-Airbag darf nur ein nach vorne gerichteter Kindersitz am Beifahrersitz montiert werden. Bei nach hinten gerichteten Kindesitzen (z. B. Babyschalen) muss der Front-Airbag deaktiviert werden oder sich automatisch ausschalten.

Nichtbeachtung der Vorschriften: Was sind die Konsequenzen?  

Allein im Jahr 2020 verunglückten 2.181 Kinder auf Österreichs Straßen – davon mehr als ein Drittel als PKW-Insassen. Insgesamt 732 Kinder wurden davon leicht, 30 schwer verletzt. Ein Kind starb an den Folgen des Unfalles. Dies zeigt, wie wichtig die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Fahrzeugen sein kann.

Bei einer Verkehrskontrolle kann es bei Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung im Auto zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro kommen. Das Führerschein-Vormerksystem listet Vormerkdelikte auf, die für Lenker Konsequenzen nach sich ziehen. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu zwei Delikten, muss man einen Kurs absolvieren. Bei Vormerkungen aufgrund von mangelhafter Kindersicherung ist ein Kindersicherungskurs vorgesehen, bei Kombination mit einem Alkoholdelikt oder zu geringem Sicherheitsabstand muss man mit einer Nachschulung rechnen. Bei drei Delikten innerhalb von drei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

Für die Sicherheit der Kinder im Auto ist immer der Lenker des Fahrzeuges verantwortlich. Ungesichert sind Kinder einem weitaus höheren Risiko ausgesetzt, im Auto bei einem Unfall verletzt oder gar getötet zu werden.

 

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