Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen bei einer Nachschulung ein Einzelkurs angeboten werden kann.

Stand: April 2026
Wer alkoholisiert, unter Drogeneinfluss, mit überhöhter Geschwindigkeit oder in anderer Form gegen Verkehrsregeln verstößt, riskiert neben gesundheitlichen Folgen auch rechtliche Konsequenzen. In vielen Fällen kommt es zu einer Geldstrafe und zum Entzug der Lenkberechtigung. Zusätzlich ordnet die Behörde bei Alkohol (ab 1,2 Promille), Drogen am Steuer, verkehrsauffälligem Verhalten oder im Rahmen des Vormerksystems eine Nachschulung an.
Die Kosten für eine Nachschulung betragen 645 Euro. Dieser Preis ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Nachschulung als Gruppenkurs durchgeführt. (weitere Infos im Video zur Nachschulung).
Ziel ist es, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren und künftig sicher unterwegs zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch ein Nachschulung Einzelkurs möglich.
Ein Nachschulung Einzelkurs ist laut Verordnung zum Führerscheingesetz nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen.
Ein Einzelkurs kann stattfinden, wenn:
Bei sprachlichen Schwierigkeiten muss eine Begleitperson als Übersetzer mitgebracht werden
Eine Nachschulung muss innerhalb von 22 bis 40 Tagen absolviert werden. Zwischen den Terminen müssen mindestens zwei Kalendertage liegen.
Ein Nachschulung Einzelkurs ist teurer als der Gruppenkurs.
Wird die Nachschulung nach dem Vormerksystem als Gruppenkurs besucht, findet diese regulär an zwei Terminen zu je 2,5 Stunden statt. Bei einem Einzelkurs wird die Kursdauer bei den beiden Terminen auf zwei Stunden verkürzt.
Preislich unterscheiden sich der Gruppen- und der Einzelkurs wie folgt: Der Gruppenkurs kostet € 198,- Euro, der Einzelkurs € 206,-.
Wenn ein Teilnehmer eines Gruppenkurses einen der Gruppenkurs-Termine aufgrund von Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen versäumt, muss dieser in Form eines Ersatzgesprächs als Einzelsitzung nachgeholt werden. Der Termin für das Ersatzgespräch wird individuell mit dem Teilnehmer vereinbart.
Folgende Zusatzkosten entstehen für den Teilnehmer bei einem Ersatzgespräch:
Wer zum wiederholten Mal innerhalb von fünf Jahren eine Nachschulung desselben Kurstyp, sprich wegen eines gleichartigen Deliktes, absolvieren muss, hat zusätzlich zum regulären Kurs ein sogenanntes „Wiederholergespräch“ zu absolvieren. Dieses wird ebenfalls als Einzelsitzung abgehalten und sowohl beim Gruppenkurs als auch beim Einzelkurs als individueller Termin mit dem Teilnehmer vereinbart. Für das Wiederholergespräch muss der Kursteilnehmer mit Zusatzkosten in der Höhe von € 129,- rechnen.
Ein Nachschulung Einzelkurs ist möglich, bleibt jedoch auf begründete Einzelfälle beschränkt. Inhaltlich unterscheidet er sich nicht vom Gruppenkurs. In beiden Varianten werden gemeinsam mit einem Verkehrspsychologen Strategien erarbeitet, um das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern.
Tipp: Haben Sie noch Fragen zu einer Nachschulung oder sind Sie der Meinung, Ihren Kurs als Einzelkurs absolvieren zu müssen? Wenden Sie sich gerne jederzeit an unser Service Center per E-Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at oder telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7.
Das könnte Sie auch interessieren: