21 Dez

Nachschulung: Wann ist ein Einzelkurs möglich?

Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen bei einer Nachschulung ein Einzelkurs angeboten werden kann.

In begründeten Ausnahmen ist bei einer Nachschulung auch ein Einzelkurs möglich.

Nachschulung: Laut Gesetz ein Gruppenkurs

Wer alkoholisiert, unter dem Einfluss von Drogen, zu schnell oder in anderer Form nicht gesetzestreu unterwegs ist, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit und die anderer, sondern auch erhebliche Strafen. Meist kommt es zu einer Geldstrafe, zum Entzug der Lenkberechtigung und die Behörde ordnet bei Alkohol (ab 1,2 Promille) oder Drogen am Steuer, verkehrsauffälligem Verhalten oder im Rahmen des Vormerksystems eine Nachschulung an.

Je nach Art des Vergehens kostet die Nachschulung bis zu 495 Euro – dieser Preis ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich wird eine Nachschulung stets als Gruppenkurs mit einem Verkehrspsychologen abgehalten und soll den Teilnehmern helfen, ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren (weitere Infos im Video zur Nachschulung). Am Ende soll sich jeder wieder sicher und regelkonform im Straßenverkehr fortbewegen und vor allem seinen Führerschein dauerhaft behalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch sein, dass anstelle des Gruppenkurses ein Einzelkurs bzw. eine Einzelsitzung vereinbart wird.

Einzelkurs bei Nachschulung: Wann ist dies möglich?

Da eine Nachschulung grundsätzlich für Gruppen ausgerichtet ist, sind Einzelkurse laut Verordnung zum Führerscheingesetz nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Insbesondere, wenn die Gruppenfähigkeit des Teilnehmers nicht gegeben ist oder individuelle Belastungen (wie eine schwere Krankheit) vorliegen, kann ein Einzelkurs angeboten werden. Außerdem wird eine Nachschulung als Einzelkurs abgehalten, wenn es Sprach- bzw. Kommunikationsschwierigkeiten gibt. In diesem Fall ist vom Teilnehmer eigenständig eine Person zum Kurs mitzubringen, die als Übersetzer fungieren kann.

Dauer und Preis einer Nachschulung als Einzelkurs für alkoholauffällige, drogenauffällige oder verkehrsauffällige Lenker

Insgesamt sollte eine Nachschulung in einem Zeitraum von 22 bis 40 Tagen besucht werden – je nach Art des Vergehens müssen zwischen den Sitzungen mindestens zwei Kalendertage liegen. Bei herkömmlichen Gruppenkursen gilt folgender Kursumfang:

  • für alkoholauffällige Lenker: 4 x 3,5 Stunden
  • für drogenauffällige Lenker: 4 x 3,5 Stunden
  • für verkehrsauffällige Lenker: 4 x 3 Stunden + eine Fahrprobe, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen

Liegt ein begründeter Einzelfall vor und wird ein Einzelkurs vereinbart, so ist der Kurs an fünf Terminen zu je einer Stunde zu absolvieren. Preislich sind Einzelkurse aufgrund des Mehraufwands etwas teurer als Gruppenkurse. Die Kosten liegen hier aktuell bei € 575,- anstelle von € 495,-.

Dauer und Preis einer Nachschulung als Einzelkurs für Lenker, die eine Nachschulung nach dem Vormerksystem besuchen müssen

Wird die Nachschulung nach dem Vormerksystem als Gruppenkurs besucht, findet diese regulär an zwei Terminen zu je 2,5 Stunden statt. Bei einem Einzelkurs wird die Kursdauer bei den beiden Terminen auf zwei Stunden verkürzt.

Preislich unterscheiden sich der Gruppen- und der Einzelkurs wie folgt: Der Gruppenkurs kostet € 198,- Euro, der Einzelkurs € 206,-.

Ersatzgespräch: Einmalige Einzelsitzung

Wenn ein Teilnehmer eines Gruppenkurses einen der Gruppenkurs-Termine aufgrund von Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen versäumt, muss dieser in Form eines Ersatzgesprächs als Einzelsitzung nachgeholt werden. Der Termin für das Ersatzgespräch wird individuell mit dem Teilnehmer vereinbart.

Folgende Zusatzkosten entstehen für den Teilnehmer bei einem Ersatzgespräch:

Kosten für das Ersatzgespräch bei einer Nachschulung für alkoholauffällige Lenker: € 129,-

Kosten für das Ersatzgespräch bei einer Nachschulung für drogenauffällige Lenker: € 129,-

Kosten für das Ersatzgespräch bei einer Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker: € 103,-

Wiederholergespräch: Zusätzliche Einzelsitzung

Wer zum wiederholten Mal innerhalb von fünf Jahren eine Nachschulung desselben Kurstyp, sprich wegen eines gleichartigen Deliktes, absolvieren muss, hat zusätzlich zum regulären Kurs ein sogenanntes „Wiederholergespräch“ zu absolvieren. Dieses wird ebenfalls als Einzelsitzung abgehalten und sowohl beim Gruppenkurs als auch beim Einzelkurs als individueller Termin mit dem Teilnehmer vereinbart. Für das Wiederholergespräch muss der Kursteilnehmer mit Zusatzkosten in der Höhe von € 103,- rechnen.

Unter gewissen Umständen – jedoch nur in begründeten Einzelfällen – kann also der Nachschulungskurs als Einzelkurs und nicht als Gruppenkurs absolviert werden. Inhaltlich unterscheiden sich Einzelkurse und Gruppenkurse nicht, denn bei beiden werden mit einem Psychologen Strategien entwickelt, wie man das eigene Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig verbessern und vor allem langfristig seinen Führerschein behalten kann.

Tipp: Haben Sie noch Fragen zu einer Nachschulung oder sind Sie der Meinung, Ihren Kurs als Einzelkurs absolvieren zu müssen? Wenden Sie sich gerne jederzeit an unser Service Center per E-Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at oder telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7.

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