Warum im Wiederholungsfall die Strafen härter und die Fahrverbote länger sind und Maßnahmen wiederholt werden müssen.
In diesem Beitrag klären wir auf was passiert, wenn der Führerschein wieder verloren wurde.
Alkoholsünder, die erstmalig mit 0,5 bis 0,79 Promille am Steuer erwischt werden, erhalten eine Vormerkung. Zwischen 0,8 und 1,19 Promille muss ein Verkehrscoaching absolviert werden, bei 1,2 bis einschließlich 1,59 Promille eine Nachschulung. Ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkoholtests muss mit einer Nachschulung, einer verkehrspsychologischen Untersuchung und einer amtsärztlichen Untersuchung gerechnet werden.
Wer innerhalb kürzester Zeit erneut ein Alkoholdelikt begeht und den Führerschein zum zweiten Mal abgeben muss, hat nicht nur nichts gelernt, sondern gleich doppelt so viel Ärger. Denn für Wiederholungstäter drohen erneute Geldstrafen (im Ausmaß von 800 bis zu 5.900 Euro) und es verlängert sich auch das Fahrverbot. Darüber hinaus sind im Wiederholungsfall erneut begleitende Maßnahmen und je nach Gesetzeslage auch verkehrspsychologische und/oder amtsärztliche Untersuchungen zu absolvieren, für die Geld- und Zeit-Ressourcen eingeplant werden müssen.
Vereinfacht gilt: Wenn innerhalb von fünf Jahren ein zweites Alkoholdelikt (Wiederholungsfall) begangen wird, wird immer die nächsthöhere begleitende Maßnahme verordnet. Bei Vormerk-Delikten ist der Beobachtungszeitraum auf zwei Jahre beschränkt.
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die zu absolvierenden Maßnahmen und verkehrspsychologischen/amtsärztlichen Untersuchungen bei Wiederholungsfällen innerhalb des gesetzlichen Beobachtungszeitraumes.
Von diesen Regelungen gibt es jedoch in speziellen Fällen – wie beispielsweise bei Probeführerscheinbesitzern – Abweichungen.
Führerschein wieder verloren? Je öfter der Führerschein aufgrund eines Alkoholdeliktes entzogen wird, desto schwieriger wird es, allgemeine Aussagen zu den Konsequenzen treffen zu können. Wurde Ihr Führerschein bereits öfters als drei Mal entzogen, empfehlen wir Ihnen daher, sich direkt mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen, um Auskunft zum Strafrahmen sowie über notwendige verpflichtende Maßnahmen zu erhalten.
Bei Fragen zu diesem Thema oder für die Anmeldung zum Verkehrscoaching, der Nachschulung oder der verkehrspsychologischen Untersuchung steht Ihnen unser Service Center telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7, per Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at oder über unseren Website-Chat gerne zur Verfügung.