Wer aufgrund einer Sehschwäche beim Autofahren eine Sehhilfe braucht, sollte folgendes beachten.

Stand: April 2026
Laut Expertenmeinung ist jeder zweite junge Mensch in Europa von Kurz- oder Weitsichtigkeit betroffen und benötigt eine Sehhilfe. Beim Autofahren mit Sehschwäche ist daher entscheidend, welche Auflagen im Führerschein vermerkt sind. Beim Ausstellen des Führerscheins trägt die Behörde die Sehhilfe als Zahlencode auf der Führerscheinscheckkarte ein.
Code 01 steht für: „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“. Ein Untercode ergänzt diesen Vermerk und bestimmt die notwendige Sehhilfe:
Wichtig: Steht im Führerschein der Vermerk 01.01 (Brille), darf nicht mit Kontaktlinsen gefahren werden. Umgekehrt gilt dies auch für 01.02 (Kontaktlinsen). Bei Verstoß droht eine Geldstrafe. Im Wiederholungsfall kann es zum Führerscheinentzug kommen.
Auch bei geringer Fehlsichtigkeit kommt es vor, dass die Sehhilfe vergessen wird. Wer trotz Sehschwäche ohne vorgeschriebene Sehhilfe fährt, verstößt gegen das Gesetz und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Mögliche Konsequenzen:
Lenker müssen die vorgeschriebene Sehhilfe daher verpflichtend tragen.

Bis Ärzte eine Sehschwäche erkennen, können oft Monate vergehen. Wer seine Sehleistung jährlich überprüft, erhöht die eigene Verkehrssicherheit und vermeidet böse Überraschungen. Bei bestimmten körperlichen Anzeichen sollten Sie rasch eine Untersuchung durchführen lassen.
Ein Sehtest kann schnell Klarheit schaffen.

Die optische Wahrnehmung kann durch viele Faktoren beeinflusst werden. Beim Lenken eines Fahrzeuges kann beispielsweise hohe Geschwindigkeit oder Ablenkung dazu führen, dass Elemente im Augenwinkel – am Rand des Sichtfeldes – schwer oder gar nicht wahrgenommen werden. Dieses Phänomen ist bekannt als der Tunnelblick. Beim Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steigert der Tunnelblick das Risiko zu verunfallen immens.
Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und des Lenkers selbst gelten daher strenge Promillegrenzen, deren Missachtung je nach Schwere der Intoxikation mit Strafe, einer Vormerkung oder Führerscheinentzug geahndet wird. Bei besonders schweren Vergehen ordnet die Behörde eine Nachschulung, ein Verkehrscoaching oder eine verkehrspsychologische Untersuchung an.
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