25 Sep

Keine Buddel voll Rum: Strikte Alkoholgrenze beim Bootfahren

Erfahren Sie, welche Promillegrenze für Hobbykapitäne gilt und was die Folgen von Alkohol am Bootssteuer sind.

Ein Boot am See

Ob Bodensee, Neusiedlersee oder eines der zahlreichen Gewässer dazwischen: Österreichs Flüsse und Seen sind wundervolle Naturkleinode, die zu Freizeit- und Erholungsaktivitäten einladen. Dabei darf die kleine oder größere Bootstour natürlich nicht fehlen. Wer selbst ein Boot fährt, sollte jedoch die gültige Promillegrenze beachten. Denn Alkohol am Bootssteuer kann für Kapitän und Besatzung schnell gefährlich und außerdem teuer werden.

Betrunken Boot fahren: Polizeikontrollen auf hoher See

Flüsse und alle größeren Seen werden vom See- und Stromdienst der österreichischen Polizei kontrolliert und das mittlerweile täglich. Da zahlreiche österreichische Polizeiboote mit Radar und Nachtsichtgeräten ausgestattet wurden, werden fallweise auch Nachtpatrouillen durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen stehen dabei neben der korrekten technischen Ausstattung des Bootes auch die Fahrtüchtigkeit des Lenkers.

Boot auf Fluss

(C) Manfred Werner CC BY-SA 3.0

Diese Alkoholgrenze gilt beim Bootsfahren auf österreichischen Gewässern

Darf man betrunken Boot fahren? Nein! Für Bootsführer gilt wie für Autofahrer eine Grenze von 0,5 Promille Alkohol (Bodensee: 0,8 Promille). Wer von der Polizei mit einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr erwischt wird, darf für eine bestimmte Zeit sein Bootspatent, sprich den Bootsführerschein, nicht nutzen. Dies gilt nicht nur für Motorbootfahrer, sondern für alle Bootslenker, auch ohne Motorantrieb. Die Gültigkeit des Bootspatents wird beim ersten Verstoß für sechs Monate ausgesetzt, dazu kommt eine kostspielige Geldstrafe.

Grundsätzlich ähneln die Strafen für das Überschreiten der Promillegrenze beim Bootfahren der Gesetzgebung des Straßenverkehrs. Wird man als Fahrzeuglenker mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 bis 1,19 Promille erwischt, wird neben der Geldstrafe auch der Führerschein entzogen und ein Verkehrscoaching angeordnet. Ab 1,2 Promille, bei Drogen am Steuer, verkehrsauffälligem Verhalten oder bei wiederholten Vergehen des Vormerksystems wird zusätzlich zum Bußgeld und dem Führerscheinentzug eine Nachschulung angeordnet. Während des Führerscheinentzugs ist auch das Lenken eines Bootes untersagt.

Als Kapitän eines Schiffes trägt man enorme Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern ebenso für seine Besatzung. Vermeiden Sie also Alkohol am Steuer eines Boots, bewahren Sie einen klaren Kopf und warten Sie mit dem Alkoholkonsum auf den Landgang.

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