Welche Folgen betrunkenes Fahrradfahren nach sich zieht, lesen Sie hier.
Dass betrunken Autofahren kein Kavaliersdelikt ist und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist den meisten Leuten bewusst. Der tägliche Blick in die Nachrichten zeigt, welche gravierenden Auswirkungen der Konsum von Alkohol leider viel zu oft hat. Weit weniger Wissen herrscht um alkoholisiertes Fahrradfahren. Gilt die allseits bekannte 0,5-Promillegrenze in Österreich am Fahrrad eigentlich auch? Welche Folgen kann betrunkenes Radfahren habe? Und kann Alkohol am Fahrrad zum Führerscheinentzug führen?
Grundsätzlich gilt: Wer aktiv am Verkehr teilnehmen möchte, tut gut daran, gänzlich auf den Genuss von Alkohol zu verzichten. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern ebenso für Fußgänger und auch für Radfahrer. Denn eine Alkoholisierung wirkt sich schon bei geringen Promillewerten maßgeblich auf die Reaktionsfähigkeit und damit auf das Unfallrisiko aus. Bei einem Wert von 0,5 Promille steigt das Risiko zu verunfallen bereits auf das Doppelte. Bei 0,8 Promille Alkohol im Blut spricht man vom fünffachen Unfallrisiko. Ungeachtet dessen liegt das gesetzlich erlaubte Alkohollimit für Radfahrer bei 0,8 Promille. Wie auch bei Kfz-Lenkern gibt es bei einer Übertretung dieser Grenze Strafsätze, die von der Schwere des Alkoholisierungsgrades beim Fahrradfahren ab.
Strafgrund |
Strafbetrag |
Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) | 800 bis 3.700 Euro |
Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) | 1.200 bis 4.400 Euro |
Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) | 1.600 bis 5.900 Euro |
Verweigerung des Alkotests | 1.600 bis 5.900 Euro |
Beeinträchtigung durch Drogen | 800 bis 3.700 Euro |
Mehr dazu, wie Sie Milligramm pro Liter in Promille umrechnen können, erfahren Sie im Artikel „Milligramm pro Liter in Promille umrechnen: Wie funktioniert das?“
Neben den genannten finanziellen Folgen kann alkoholisiertes Fahrradfahren noch wesentlich weitreichendere Konsequenzen haben, bis hin zum Führerscheinentzug. Betrunken Fahrrad zu fahren, kann ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein. Sollte diese festgestellt werden, steht es der Behörde frei, den Kfz-Führerschein zu entziehen. Wie lang der Führerschein nach einer betrunkenen Fahrradfahrt weg ist, hängt auch von vorhergehenden Delikten ab, es sind jedoch mit mindesten drei Monaten zu rechnen.
Beim Führerscheinentzug wegen Alkohol am Fahrrad kann, abhängig von der Schwere der Alkoholisierung, außerdem die Absolvierung eines Verkehrscoachings oder einer Nachschulung angeordnet werden. Darüber hinaus kann ein Führerscheinentzug hinsichtlich des Arbeitgebers rechtliche Folgen nach sich ziehen. Auch ein versicherungsrechtliches Nachspiel bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss ist nicht außer Acht zu lassen.
Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto: Wer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte bewusst auf den Konsum von Alkohol verzichten. Das Risiko zu verunfallen, ist für sich selbst und für andere einfach zu groß, um auf die leichte Schulter genommen zu werden.