Erfahren Sie, welche Promillegrenze für Hobbykapitäne gilt und was die Folgen von Alkohol am Bootssteuer sind.

Stand: Februar 2025
Ob Bodensee, Neusiedlersee oder eines der zahlreichen Gewässer dazwischen: Österreichs Flüsse und Seen sind wundervolle Naturkleinode, die zu Freizeit- und Erholungsaktivitäten einladen. Dabei darf die kleine oder größere Bootstour natürlich nicht fehlen. Wer sein Boot lenkt, sollte jedoch die gültige Promillegrenze beachten. Denn Alkohol am Bootssteuer kann für Kapitän und Besatzung schnell gefährlich und außerdem teuer werden.
Flüsse und größere Seen überwacht der See- und Stromdienst der österreichischen Polizei – und das täglich. Polizeiboote sind mit Radar und Nachtsichtgeräten ausgestattet, daher finden auch Nachtkontrollen statt.
Im Fokus stehen:

(C) Manfred Werner CC BY-SA 3.0
Darf man betrunken Boot fahren? Nein! Für Bootsführer gilt wie für Autofahrer eine Grenze von 0,5 Promille Alkohol (Bodensee: 0,8 Promille). Wer von der Polizei mit einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr erwischt wird, darf für eine bestimmte Zeit sein Bootspatent, sprich den Bootsführerschein, nicht nutzen. Dies gilt nicht nur für Motorbootfahrer, sondern für alle Bootslenker, auch ohne Motorantrieb. Die Gültigkeit des Bootspatents wird beim ersten Verstoß für sechs Monate ausgesetzt, dazu kommt eine kostspielige Geldstrafe.
Die Konsequenzen ähneln den Regeln im Straßenverkehr.
Bei einer Blutalkoholkonzentration von:
Während eines Führerscheinentzugs dürfen Betroffene kein Fahrzeug und kein Boot lenken.
Alkohol am Bootssteuer gefährdet nicht nur den Lenker, sondern auch alle Personen an Bord. Wer ein Boot führt, trägt Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten.
Empfehlung: Verzichten Sie während der Fahrt auf Alkohol und planen Sie den Konsum erst nach dem Anlegen.
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