27 Jan.

Seit wann gibt es die 0,5 Promille-Grenze am Steuer?

Warum die anfangs stark umstrittene 0,5 Promille Regelung heute für die Verkehrssicherheit nicht mehr wegzudenken ist.

Person nimmt Bier trinkendem Mann den Autoschlüssel ab

Stand: Februar 2023

Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit und macht den Lenker zur Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Um die damals hohe Zahl an Verkehrsunfällen durch Alkohol am Steuer zu reduzieren, führte der Gesetzgeber 1998 die 0,5-Promille-Regelung ein. Diese Maßnahme war politisch stark umstritten.

Alkohol am Steuer: So umstritten war die 0,5 Promille-Regelung

Betrunken Autofahren war in Österreich bis Ende der 50er Jahre weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Erst ab 1955 führte der Gesetzgeber Trunkenheit am Steuer ausdrücklich als Grund für den Entzug der Lenkberechtigung an. 1961 legte der Gesetzgeber zusätzlich eine Promillegrenze von 0,8 fest.

Eine hohe Zahl an Alkohol-Unfällen führte in den 90er Jahren zu einem Umdenken. Bereits 1993 sprach sich jeder zweite Österreicher für die 0,5-Promille-Regelung aus. In der Politik stieß dieser Vorschlag jedoch lange auf Widerstand. Erst fünf Jahre später beschloss der Nationalrat die 0,5-Promille-Regelung nach mehreren Anläufen.

Diese Konsequenzen drohen bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol kann teuer werden: Wird eine BAK (Blutalkoholkonzentration) zwischen 0,5 und 0,79 Promille ermittelt, droht eine Geldstrafe sowie ein Eintrag ins Führerscheinregister. Der Führerscheinentzug und ein behördlich angeordnetes Verkehrscoaching sind zusätzlich zur Geldstrafe als Sanktionen bei einer BAK zwischen 0,8 bis 1,19 Promille festgelegt.

Bei einem Wert ab 1,2 Promille muss zusätzlich zur Geldstrafe und dem Führerscheinentzug eine Nachschulung absolviert werden. Diese ist verpflichtend, um die aufgrund des Vergehens entzogene Lenkberechtigung zurückzuerhalten. Werden mehr als 1,6 Promille gemessen, ist darüber hinaus noch eine Verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich.

Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Lenkkompetenz und erhöht das Unfallrisiko erheblich. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Autoschlüssel besser liegen. Das KFV wünscht eine sichere Fahrt!

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