27 Jan

25 Jahre 0,5 Promille-Grenze am Steuer

Warum die anfangs stark umstrittene 0,5 Promille Regelung 2023 für die Verkehrssicherheit nicht mehr wegzudenken ist.

Person nimmt Bier trinkendem Mann den Autoschlüssel ab

 Übermäßiger Alkoholkonsum kann die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen und den Lenker damit zur Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden lassen. Um der damals hohen Zahl an Verkehrsunfällen, welche durch das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol verursacht wurden, Einhalt zu gebieten, wurde vor 25 Jahren die allseits bekannte 0,5-Promille-Regelung eingeführt. Eine damals politisch heftig umstrittene Maßnahme.

Alkohol am Steuer: So umstritten war die 0,5 Promille-Regelung

Betrunken Autofahren war in Österreich bis Ende der 50er Jahre weit verbreitet und gesellschaftlich generell akzeptiert. Erst ab 1955 wurde Trunkenheit am Steuer ausdrücklich als Grund angeführt, die Lenkberechtigung zu entziehen. Nachgeschraubt wurde wenige Jahre später im Jahr 1961 mit einer gesetzlich festgelegten 0,8 Promille-Grenze.

Eine hohe Zahl an Alkohol-Unfällen forderte in den 90er Jahren ein erneutes Umdenken: Während sich bereits 1993 jeder zweite Österreicher für eine gesetzliche 0,5-Promille-Regelung aussprach, stieß der Vorschlag in der damaligen Politik auf Widerstand. Erst fünf Jahre später (beim dritten Anlauf innerhalb von drei Jahren) wurde die heiß debattierte Gesetzesänderung im Nationalrat beschlossen.

Diese Konsequenzen drohen bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol kann teuer werden: Wird eine BAK (Blutalkoholkonzentration) zwischen 0,5 und 0,79 Promille ermittelt, droht eine Geldstrafe sowie ein Eintrag ins Führerscheinregister. Der Führerscheinentzug und ein behördlich angeordnetes Verkehrscoaching sind zusätzlich zur Geldstrafe als Sanktionen bei einer BAK zwischen 0,8 bis 1,19 Promille festgelegt.

Bei einem Wert ab 1,2 Promille muss zusätzlich zur Geldstrafe und dem Führerscheinentzug eine Nachschulung absolviert werden. Diese ist verpflichtend, um die aufgrund des Vergehens entzogene Lenkberechtigung zurückzuerhalten. Werden mehr als 1,6 Promille gemessen, ist darüber hinaus noch eine Verkehrspsychologische Untersuchung zwingend.

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol kann aufgrund der beeinträchtigten Lenkkompetenz zur Gefahr werden – für andere Verkehrsteilnehmer und einen selbst.  Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt seinen Autoschlüssel besser liegen. Das KFV wünscht eine sichere Fahrt!

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