28 Okt

Rettungsgasse befahren ist ein Vormerkdelikt

Das Befahren der Rettungsgasse blockiert nicht nur Einsatzfahrzeuge, es kann auch zum Führerscheinentzug führen

Rettungsgasse im Seitenspiegel

Seit dem 1. Jänner 2012 müssen Fahrzeuglenker auf österreichischen Autobahnen und Autostraßen bei Staubeginn eine Rettungsgasse bilden. Vorgeschrieben ist dies, wenn mindestens zwei Fahrstreifen vorhanden sind. Das ermöglicht Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort.

Richtiges Verhalten bei Staufaufkommen

Verkehrsteilnehmende, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, müssen so weit wie möglich links fahren, erforderlichenfalls auch auf dem Pannenstreifen. Wer die rechte Spur nutzt, muss sich ganz rechts positionieren. Sind drei oder mehr Fahrstreifen vorhanden, muss die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden. Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau aufzubauen beginnt und nicht erst, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

Die Rettungsgasse erklärt die Asfinag in diesem Video:

Rettungsgasse befahren als Vormerkdelikt

Der freie Streifen darf nur von Einsatzfahrzeugen, Pannendienstfahrzeugen, Leichenwägen und Fahrzeuge des Straßendienstes benützt werden. Das Befahren der Rettungsgasse sowie das Hinterherfahren hinter einem Einsatzfahrzeug ist strafbar.

Wird die Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden. Wird dadurch Einsatzfahrzeugen, Pannendienstfahrzeugen, oder Fahrzeugen des Straßendienstes der Weg blockiert, beträgt die Strafdrohung zwischen 72 und 2.180 Euro. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag im Vormerksystem – bei mehrspurigen Fahrzeugen sogar schon dann, wenn keines der oben genannten Fahrzeuge behindert wird.

Wiederholt sich das Vormerkdelikt innerhalb von zwei Jahren oder kommt ein zweites Vormerkdelikt hinzu, beispielsweise das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, kann eine besondere Maßnahme wie eine Nachschulung angeordnet werden.

Das Bilden einer Rettungsgasse – auch bei geringem Stauvorkommen – kann im Ernstfall Menschenleben retten. Das KFV dankt für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und wünscht Ihnen eine sichere Fahrt!

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