30 Jan

Führerschein: Nachschulung nicht gemacht – was passiert jetzt?

Nachschulung nicht gemacht? Das sind die Konsequenzen mit denen Sie rechnen müssen.

Frau blickt aus Auto
© fotolia/Nibilior

Was passiert, wenn die Führerschein Nachschulung nicht gemacht wird?

Wird aufgrund eines Alkoholdelikts im Straßenverkehr eine Nachschulung verordnet, wird gleichzeitig auch der Führerschein entzogen. Um den Führerschein wieder zurück zu bekommen, muss die Nachschulung innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. Tut man dies nicht bleibt der Führerschein weiterhin entzogen und es muss unter Umständen sogar die praktische Fahrprüfung wiederholt werden.

Wie lange hat man Zeit die Nachschulung zu absolvieren? Wo finde ich Angaben zur Frist?

Prinzipiell gilt, dass die Nachschulung innerhalb der verordneten Führerscheinentzugsdauer gemacht werden muss, um den Führerschein zurück zu erhalten. D. h. die Frist, innerhalb der die Nachschulung gemacht werden muss, entspricht der verordneten Führerscheinentzugsdauer. Angaben zur Frist finden sich in dem von der Behörde übermittelten Bescheid.

Achtung: Bei Probeführerscheinbesitzern kann die Frist für die Teilnahme an der Nachschulung von der Führerscheinentzugsdauer abweichen. Angaben diesbezüglich können ebenfalls dem von der Behörde übermittelten Bescheid entnommen werden.

Was passiert, wenn ich die behördliche Frist nicht einhalte?

Wird der Behörde keine Kursbesuchsbestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Frist übermittelt, bleibt der Führerschein weiterhin entzogen.

Achtung: Ist man länger als 18 Monate nicht im Besitz einer Lenkberechtigung, muss zusätzlich zur Nachschulung auch die praktische Führerscheinprüfung erneut absolviert werden. Erst dann erhält man seinen Führerschein wieder zurück.

Was ist für eine erfolgreiche Teilnahme an der Nachschulung notwendig?

Bei der Nachschulung gibt es keine Prüfung, d. h. man muss sich nicht spezifisch darauf vorbereiten, jedoch sind folgende Verhaltenspflichten unbedingt einzuhalten:

  • Teilnahme an allen Kurssitzungen
  • Pünktliches Erscheinen zu allen Kurssitzungen
  • Ausreichende Mitarbeit
  • Unterlassung von störendem Verhalten
  • Nüchternes Erscheinen (max. 0,1 Promille) – bei Verdacht auf Alkoholisierung erfolgt ein Alkotest und gegebenenfalls der Ausschluss vom Kurs
  • Vollständige Bezahlung der Kursgebühr

Verstößt man gegen diese Verhaltenspflichten, wird keine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt und der Führerschein bleibt solange entzogen, bis der Kurs erfolgreich absolviert wurde. 

Kann man sich die Termine für die Kurssitzungen selbst aussuchen?

Für die vier Kurseinheiten der Nachschulung bei alkoholauffälligem Verhalten gibt es fixe Termine. Diese sind laut Gesetz so angelegt, dass innerhalb eines Monats, spätestens jedoch innerhalb von 40 Kalendertagen, alle Kurssitzungen stattgefunden haben.

Ist der Kursteilnehmer verhindert, kann in begründeten Ausnahmefällen höchstens eine Sitzung im Rahmen eines kostenpflichtigen Einzelgesprächs nachgeholt werden. Wird die Teilnahme an weiteren Sitzungen verabsäumt, muss der gesamte Kurs wiederholt werden. In diesem Fall wird auch keine Kursbestätigung ausgestellt und der Führerschein bleibt weiterhin entzogen.

Wie kann ich mich zur Nachschulung anmelden?

Damit Sie Ihren Führerschein so schnell wie möglich wieder zurückerhalten und die Nachschulung rechtzeitig absolvieren können, bietet die KFV Sicherheit Service GmbH den Kurs österreichweit an rund 100 Standorten an.

Der gewünschte Termin kann online gebucht werden. Sie erreichen unser Service Center für Terminvereinbarungen aber gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per E-Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at.

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