10 Apr

Fahren ohne Führerschein: Strafen und andere Konsequenzen

Welche Konsequenzen und Strafen das Fahren ohne Lenkberechtigung nach sich ziehen kann, lesen sie hier.

Mann fährt ohne Führerschein im Auto.

Fahren ohne Führerschein: In Österreich ein Kavaliersdelikt? Sicher nicht! Denn wer ohne gültige Lenkberechtigung ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, macht sich strafbar. Doch welche Strafe gilt wann? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.

Ist es verboten, ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein zu fahren?

Ja. Wer ein Kraftfahrzeug lenken möchte, darf dies laut Führerscheingesetz nur mit einer von der Behörde erteilten und vor allem gültigen Lenkberechtigung tun. Das heißt: Sowohl das Fahren eines Autos als auch das Fahren eines Motorrads ist ohne Führerschein in Österreich untersagt. Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz entzogener Lenkberechtigung ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, macht sich somit strafbar und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Achtung: Ist man nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, ist alternativ auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen möglich.

Fahren ohne Führerschein: Welche Fahrzeuge darf ich in Österreich trotz Führerscheinentzug lenken?

Die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist in jedem Fall mit dem Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die jeweilige Fahrzeugklasse verbunden. Demnach ist neben einem Fuhrwerk mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h das einzige Fahrzeug, das auch ohne vorhandenen Führerschein gelenkt werden darf, ein Fahrrad.

Was passiert, wenn ich zum zweiten oder dritten Mal ein Fahrzeug ohne Führerschein in Betrieb nehme?

Generell gilt: Mit der Anzahl der Vergehen steigt auch das Ausmaß der Strafe. Wer zum Beispiel zum zweiten Mal wegen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne Führerschein angezeigt wird, dem kann anstelle der Geldstrafe, die einen Ersttäter beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwartet, sofort eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen blühen. Ab dem dritten Mal können Geld- und Freiheitsstrafe sogar gleichzeitig verhängt werden.

Darf ich ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, ohne je eine Führerscheinprüfung gemacht zu haben?

Nein. Wer nie den Führerschein gemacht hat, demnach also keine Fahrschule besucht und keine abschließende theoretische und praktische Prüfung abgelegt hat, darf auch kein Fahrzeug lenken. Wer dies dennoch tut, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 363 Euro rechnen.

Mein Führerschein wurde vorläufig abgenommen. Darf ich dennoch weiterfahren?

Nein. Auch in diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden. Die Kosten des Fahrens ohne Führerschein belaufen sich auch in diesem Fall auf mindestens 363 Euro.

Darf ich mit angelaufenem Führerschein trotzdem noch fahren?

Rechtlich gesehen ist dies eigentlich nicht erlaubt. Ist der Führerschein abgelaufen, darf man kein Fahrzeug mehr in Betrieb nehmen. Laut Führerscheingesetz werden Führerscheine nur für eine Dauer von 15 Jahren ausgestellt. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, kann eine Strafe von mindestens 20 Euro nach sich ziehen. Daher empfiehlt es sich, die Ablauffrist des Führerscheins stets gut im Auge zu behalten, damit dieser rechtzeitig erneuert werden kann.

Was passiert, wenn ich bei einer Polizeikontrolle meinen Führerschein nicht mitführe?

Wer seinen Führerschein verloren hat oder den Führerschein vergessen hat und diesen (oder eine Verlustanzeige) bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 20 Euro rechnen. Bis auf die Geldstrafe drohen darüber hinaus aber keine weiteren Konsequenzen.

Darf ich ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, wenn mir der Führerschein bereits entzogen wurde?

Nein. Beim „Schwarzfahren“ eines Autos sind die Strafen in Österreich besonders hoch. In diesem Fall muss mit einer Geldstrafe von mindestens 726 Euro gerechnet werden. Während der Entzugszeit sind meist auch besondere Maßnahmen – wie ein Verkehrscoaching, eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung – zu absolvieren, bevor man die Lenkberechtigung wieder zurückerhält. Welche Maßnahme bei welchem Delikt erforderlich ist, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Behörde.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich einen Unfall ohne Führerschein verursache?

Passiert beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Unfall, kann dies neben hohen Strafen auch Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen. Die Versicherung kann in einem solchen Fall nämlich die Haftung ablehnen und Regressforderungen geltend machen. In diesem Fall muss der „Schwarzfahrer“ die Schäden aus eigener Tasche bezahlen.  

Darf ich mit dem Mopedführerschein ein Auto lenken? Oder mit dem Motorradführerschein einen Lkw?

Nein, denn Führerschein ist nicht gleich Führerschein. Nicht ohne Grund gibt es für unterschiedliche Kraftfahrzeuge auch verschiedene Lenkberechtigungen. Die jeweilige Fahrzeugklasse darf nur mit dem jeweils zugehörigen Führerschein in Betrieb genommen werden.  

Grundsätzlich gilt also: Nur mit gültiger Fahrerlaubnis darf ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen werden. Wer beim Fahren ohne Lenkberechtigung erwischt wird, begeht nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern muss auch mit hohen Geldstrafen und/oder einer Gefängnisstrafe rechnen!

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