28 Nov

Eisenbahnkreuzung als Lebensgefahr für Lenker

Beim Befahren eines Bahnübergangs ist Vorsicht geboten. Wer falsch handelt, riskiert eine Vormerkung oder sogar sein Leben.

Zug quert Eisenbahnübergang

Für Lenker ist beim Queren einer Eisenbahnkreuzung Vorsicht geboten. Züge besitzen aufgrund ihrer enormen Masse – trotz moderner Notbremsvorrichtungen – einen langen Anhalteweg und können für im Gleisbereich stecken gebliebene Fahrzeuge schnell zum Verhängnis werden.

Ablenkung als Risikofaktor am Bahnübergang

Im österreichischen Eisenbahnnetz gibt es circa 3.700 öffentliche Eisenbahnkreuzungen, vorrangig werden diese durch Lichtzeichen und Schranken gesichert. Um mögliche Gefahrensituationen zu reduzieren, investiert die ÖBB in den Ausbau von Unter- und Überführungen sowie die Installation von zusätzlichen Lichtzeichen- und Schrankenanlagen. Trotzdem kommt es regelmäßig zu tragischen Unfällen.

Die Hauptunfallursache für Verkehrsunfälle auf Bahnübergängen ist Ablenkung. Oft werden Warnsignale schlicht übersehen bzw. überhört. Aber auch Gewohnheit kann für Vielfahrende problematisch werden: Änderungen im Fahrplan oder zusätzliche Züge können Lenker überraschen und damit fatale Konsequenzen mit sich ziehen.

Mit welcher Intensität ein Verkehrsunfall mit einem Zug ablaufen kann, zeigt das Video der ÖBB in Zusammenarbeit mit dem KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit):

Aber auch in Stausituationen muss Acht gegeben werden. Der Bahnübergang darf nur befahren werden, wenn eine sichere Durchfahrt gewährleistet ist. Bleibt man aufgrund einer Fehleinschätzung im geschlossenen Schrankenbereich stehen, wird der herannahende Zug zu einer Notbremsung gezwungen. Das bedeutet eine Gefahrensituation für die sich an Bord befindenden Personen und andere Verkehrsteilnehmer – häufig kann der Zug selbst bei Notbremsung nicht mehr rechtzeitig stehen bleiben.

Das Queren bei geschlossenen Schranken ist ein Vormerkdelikt

Wird die Eisenbahnkreuzung trotz gelb oder rot leuchtenden Lichts, bei ganz bzw. teilweise geschlossenen Schranken oder trotz optischer und akustischer Warnsignale überfahren, gilt dies als Vormerkdelikt. Aber auch der Versuch, die geschlossenen Schranken zu umfahren oder das Übersetzen zu versuchen, obwohl – z.B. aufgrund eines Staus – ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich sein könnte – führt zu einer Vormerkung. Zusätzlich droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro.

Haben Sie gewusst? Im Notfall hilft es Gas zu geben! Die Schranken sind mit Sollbruchstellen ausgestattet und können mit genügend Schwung durchquert werden.

Vormerkdelikte und ihre Konsequenzen

Bei einem Vormerkdelikt wird der Täter als „Risikolenker“ eingestuft und im Führerschein-Vormerksystem vermerkt. Dieser Eintrag bleibt zwei Jahre aufrecht. Wird in dieser Zeit ein weiteres Vormerkdelikt begangen, wird neben einer teuren Geldstrafe eine besondere Maßnahme angeordnet – je nach begangenen Delikten kann dies etwa eine Perfektionsfahrt oder eine Nachschulung sein. Wird innerhalb von drei Jahren ab dem ersten Delikt ein drittes Delikt begangen, wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Als besondere Maßnahme für unbelehrbare Lenker können auch eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden.

Beim Überqueren der Eisenbahnkreuzung empfiehlt es sich, besondere Vorsicht walten zu lassen. Bleiben Sie lieber stehen und gehen Sie auf Nummer sicher. So kommen Zugreisende und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen sicher an ihr Ziel.

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