Das Fahren von E-Scootern unterliegt – entgegen manchen Annahmen – strengen gesetzlichen Auflagen.
Mikromobilität ist in Städten am Vormarsch. Der batteriebetriebene E-Scooter bringt einen nicht nur zügig ans gewünschte Ziel, er kann in zusammengeklappter Form relativ einfach transportiert werden. Diese Vorteile machen das batteriebetriebene Gefährt zu einem beliebten Begleiter im täglichen Straßenverkehr, seine Verwendung ist allerdings mit einem gewissen Risiko verbunden.
Prinzipiell gelten für Lenker von E-Scootern die Regeln für Fahrradlenker. Das vorgeschriebene Alterslimit beträgt 12 Jahre bzw. 9 oder 10 Jahre bei Besitz eines Radfahrausweises. Ist der Lenker jünger, muss eine Aufsichtsperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. In Wohnstraßen und Spielstraßen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten, es können jedoch Ausnahmeregelungen gelten. Auch in Fußgängerzonen ist das Fahren von E-Scootern untersagt. Ist jedoch das Radfahren gestattet, darf auch mit den Rollern im Schritttempo gefahren werden.
Die Geschwindigkeit muss an die Verkehrssituation angepasst sein, andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. E-Scooter sind so zu parken, dass sie den Verkehr nicht behindern und nicht umfallen können. Achtung: Falsch am Gehsteig abgestellte E-Scooter können besonders für sehbeeinträchtigte Personen zur Gefahr werden!
Für eine sichere und zulässige Verkehrsteilnahme mit dem E-Scooter ist folgende Ausstattung notwendig:
Die Alkoholgrenze am E-Scooter liegt wie bei der Benutzung von Fahrrädern bei 0,8 Promille. Bei höherer Alkoholisierung oder bei E-Scooterfahren unter Drogeneinfluss werden Strafen ab 800 Euro verhängt. Möglich ist – vor allem bei wiederholter Alkoholisierung oder Alkoholabhängigkeit – auch ein Lenkverbot für den E-Scooter. Das Fahren von E-Scootern unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann außerdem ein Zeichen für mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein und mit einem Entzug der Lenkberechtigung geahndet werden. Bei Führerscheinentzug kann, abhängig von der Schwere der Alkoholisierung, außerdem die Absolvierung eines Verkehrscoachings oder einer Nachschulung angeordnet werden.
Bei höher motorisierten Fahrzeugen wie S-Pedelecs gelten die bekannten Grenzen für Lenker von Kfz, also 0,5 Promille.
E-Scooter sind als Teil innerstädtischer Mikromobilität nicht mehr aus dem Verkehrsgeschehen wegzudenken. Doch auch beim Lenken eines E-Scooters gelten bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum strenge Regeln, die es unbedingt zu beachten gilt. Wir wünschen eine sichere Fahrt!
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