20 Jul

Führerscheinabnahme im Ausland: Gründe und Folgen

Wie die internationale Strafverfolgung funktioniert und was bei einer Führerscheinabnahme im Ausland geschieht.

Führerschein im Seitenspiegel

Auch im Ausland sollten die gesetzliche Bestimmungen im Straßenverkehr nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn auch dort drohen bei Verstößen wie dem Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen schwere Strafen, die europaweit verfolgt werden können.

Internationale Strafverfolgung durch grenzüberschreitenden Datenaustausch

Die weit verbreitete Annahme, dass im Ausland begangene Gesetzesverstöße nicht nachverfolgt werden, ist schlicht falsch. Durch die EU-Richtlinie 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über bestimmte Verkehrsdelikte können Zulassungsdaten europaweit ermittelt werden, um Lenkererhebungen und/oder Anonymverfügungen zu übermitteln.

Voraussetzung ist, dass der die Strafe ausstellende Staat sowie der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt, ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben. Außerdem müssen Strafe und Verfahrenskosten zusammen mindestens 70 Euro betragen. Der Datenaustausch erfolgt bei jenen Delikten, welche die Straßenverkehrssicherheit gefährden – beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen die Gurtpflicht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Schon gewusst? Auch in Fällen, wo eine grenzüberschreitende Vollstreckung rechtlich nicht möglich ist, sollten Strafen auf keinen Fall ignoriert werden. Die Strafe könnte im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Tatortstaat eingefordert werden.

Führerscheinabnahme im Ausland

Wird aufgrund eines Deliktes der Führerschein im Ausland abgenommen, so gilt das Fahrverbot nur für den betreffenden Staat. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz nicht in diesem Staat liegt. In Österreich und allen anderen Staaten darf theoretisch weiterhin gefahren werden, es droht allerdings eine Strafe wegen Nichtmitführens des Führerscheins.

Achtung: Erfährt die österreichische Führerscheinbehörde von der Abnahme im Ausland, kann möglicherweise ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung in Österreich eingeleitet werden. Dies betrifft Übertretungen im Ausland, bei der es auch in Österreich zum Entzug der Lenkberechtigung kommen würde.

Nach Ablauf der festgesetzten Frist wird der im Ausland abgenommene Führerschein entweder an die hinterlegte Wohnadresse oder die Führerscheinbehörde des Wohnsitzes geschickt.

Führerscheinentzug durch Drogen und Alkohol am Steuer

Das Lenken eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Drogen oder mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille muss je nach Alkoholisierungsgrad mit hohen Strafen, einer Vormerkung, einem mehrmonatigen Führerscheinentzug, aber auch mit einem angeordneten Verkehrscoaching beziehungsweise einer Nachschulung rechnen.

Wird ein Alkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille festgestellt, handelt es sich um einen Wiederholungsfall oder verweigert die lenkende Person eine Untersuchung des Alkoholgehalts, kann eine verpflichtende verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden.

Ein grenzüberschreitender Datenaustausch zwischen EU-Ländern ermöglicht eine internationale Strafverfolgung von Verkehrsdelikten. Deshalb sollten auch bei Fahrten im Ausland die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden.

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