17 Nov

Oh du (feucht) fröhliche Weihnachtszeit…

Alkoholkonsum begünstigt Unfallrisiko im Advent – Vorsicht am Nachhauseweg vom Weihnachtsmarkt!

Gruppe junger Leute trinkt Alkohol

Alkohol am Steuer in der Weihnachtszeit – Risiko und Strafen

Adventszeit ist Christkindlmarkzeit. Beinahe jeder Österreicher besucht vor Weihnachten zumindest einmal einen Adventmarkt und konsumiert dabei auch Heißgetränke. Gerade der Punsch oder der Glühwein gelten hier als Lieblingsgetränk der Österreicher. So lustig es mit der Familie, Freunden und Bekannten in der besinnlichen Atmosphäre des Weihnachtsmarkts ist, so gefährlich kann es am Nachhauseweg werden. Denn die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist nicht nur verboten und zieht teils hohe Strafen (Geldstrafen, Teilnahme an einer Nachschulung und/oder verkehrspsychologische Untersuchung) nach sich, sondern steigert auch das Risiko zu verunfallen immens.

Fakt ist, dass Alkohol das Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen schon in geringen Mengen verändert. Mit jedem Zehntel Promille steigt nicht nur die Risikobereitschaft, sondern auch das Unfallrisiko deutlich – bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille Alkohol im Blut steigt sie auf das Fünffache und bei 1,2 Promille ist die Gefahr eines Unfalles bereits 12 Mal höher als bei nicht alkoholisierten Straßenverkehrsteilnehmern. Besonders tragisch ist dabei, dass bei Alkoholunfällen häufig auch meist unschuldige Personen zum Handkuss kommen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Neben dem menschlichen Leid, dass in diesem Fall entsteht, drohen zusätzlich zu den gesetzlichen Strafen auch noch versicherungsrechtliche Konsequenzen (z.B. Leistungsfreiheit der Versicherung bei Schäden, Rückforderungsansprüche etc.)

Alkoholisierte Fußgänger besonders gefährdet

Nicht nur beim Lenken eines Fahrzeugs kann Alkohol Unfälle begünstigen, auch alkoholisierte Fußgänger können ihr eigenes Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Wer zu viel getrunken hat, kann sich schlechter orientieren, wird risikobereiter und unvorsichtiger. So kann es vorkommen, dass betrunkene Fußgänger im falschen Moment auf die Straße treten oder sich an einer gefährlichen Stelle z. B. im Dunkeln hinter einer Kurve aufhalten. Zwar gibt es für Fußgänger keine festen Promillegrenzen, in Einzelfällen kann die Polizei jedoch die Fahreignung anzweifeln und den Führerschein entziehen. Unser Appell lautet daher: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Vorsicht auch am „Morgen danach“

Auch am „Morgen danach“ – also am Tag nach dem Besuch am Christkindlmarkt – ist zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Denn selbst wenn man sich fit genug für eine Autofahrt fühlt, besteht die Gefahr einer Restalkoholisierung und einer damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigung. Ausreichend Schlaf oder die Anwendung von sogenannten „Hausmitteln“, wie starker Kaffee oder Energydrinks, haben keinen Einfluss auf die Alkoholabbaurate. Pro Stunde werden nämlich grundsätzlich nur zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol abgebaut. Aus diesem Grund sollte das Auto auch am Morgen nach dem Besuch am Weihnachtsmarkt lieber stehen bleiben und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umgestiegen werden, um so einen Unfall, eine Geldstrafe bzw. eine Nachschulung und/oder eine verkehrspsychologische Untersuchung zu vermeiden.

 

 

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